Eine natürliche und dekorative Variante für den Winterschutz von Pflanzen sind Rollmatten aus ungeschälten Robinienruten.…
Wenn der Nachbar rüber schaut: Sichtschutz ohne Grenzen?
Selbst wenn die Nachbarn besonders nett sind – niemand möchte Zuschauer beim Kaffee auf der Terrasse oder beim Nickerchen im Garten. Um auf dem eigenen Grund nicht auf dem Präsentierteller zu sitzen, dafür gibt es Zäune und Sichtschutz. Aber welcher Zaun ist zweckmäßig und welche Höhe ist erlaubt?
Die Rede ist hier nicht von normalen Gartenzäunen (ca. 100 bis 140 cm hoch), die ein Grundstück optisch abschließen, aber immer noch „überschaubar“ sind. Sichtschutz beginnt in Augenhöhe und sollte mindestens 150 cm hoch sein. Eine Höhe von 180 cm ist ideal.
Darf man denn eine solche Sichtschutzwand überall aufstellen?
[sub]Rund ums Eigenheim: Wie hoch darf Sichtschutz sein?[/sub] Eine einfache Frage, auf die es leider keine allgemeingültige Antwort gibt: Öffentliche Vorschriften und privatrechtliche Belange spielen eine Rolle, die in Deutschland von Bundesland zu Bundesland variieren und vielerorts lokal geregelt sind:- Das öffentliche Baurecht schreibt regional in Bebauungsplänen u.a. vor, ob man seinen Garten oder Vorgarten hinter einer Sichtschutzwand verstecken darf.
- Mit Einfriedungssatzungen suchen Städte und Gemeinden ein einheitliches Orts- und Straßenbild zu wahren.
Ein Beispiel: In München darf ein Zaun eine Höhe von 150 cm nicht überschreiten. Für Terrassentrennwände gelten Ausnahmen: Bis 2 m Höhe und 4 m Länge ist Terrassensichtschutz genehmigungsfrei. - In vielen Ländern gibt zudem das Nachbarschaftsrecht einen Rahmen vor, um Rechtsstreitigkeiten zu schlichten, die an der „grünen Grenze“ zwischen bebauten Privatgrundstücken auftreten.
Für die Praxis gilt deshalb:
- Erkundigen Sie sich nach den örtlichen Gestaltungsvorschriften, bevor Sie Ihren Sichtschutz planen und kaufen. Ihr Ansprechpartner dafür ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, speziell das Bauamt.
- Auch Interessengemeinschaften wie die Vereine für Haus- und Grundbesitz wissen Rat.
- Im übrigen gilt: Diskutieren Sie Ihr Sichtschutzprojekt mit den Nachbarn. Einvernehmen mit den Anwohnern und gute Beziehungen zur Gemeindeverwaltung sind die Basis für eine Ausnahmeregelung.
- Auf diesem Web-Portal finden Sie sortiert nach Bundesländern Links und Downloads zu vielen Themen des Baurechts: »www.baurecht.de
- Länder- und Gemeindeverwaltungen bieten auf ihren Internetseiten Informationen zu häufig nachgefragten Themen an. Infos, Broschüren und Ansprechpartner für Bayern finden Sie zum Beispiel hier:
- »Bayerisches Verwaltungsportal
- »Infos zur Einfriedung in München
- »Broschüre „Rund um die Gartengrenze“ zum Bayerischen Nachbarschaftsrecht
- Oder googlen Sie einfach nach Ihrer Stadt oder Gemeinde und dem Stichwort,
z.B. „Augsburg Einfriedungssatzung„